Rechtsprechung
   BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4126
BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81 (https://dejure.org/1983,4126)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1983 - 4 RJ 75/81 (https://dejure.org/1983,4126)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 (https://dejure.org/1983,4126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Rentenanwartschaften - Beginn der Schutzfrist - Kenntnis des Rentenversicherungsträgers - Kennenmüssen der Rechtskraft - Folgesachenentscheidung - Eheleute als Rentenbezieher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587p, BGB § 1587b, RVO § 1304a Abs. 4 S. 2
    Beginn der Schutzfrist des § 1587p BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 266
  • MDR 1983, 874
  • FamRZ 1983, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 69/81
    Auszug aus BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81
    Wie insbesondere der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 - unter Heranziehung der Gesetzesentwicklung dargelegt hat, ist die Vorschrift des § 1587p BGB ihrer Wortfassung nach nicht anwendbar, weil sie von einer Verfahrensgestaltung ausgeht, die nicht dem geltenden Recht entspricht, nämlich daß der Rentenversicherungsträger nicht Beteiligter des familiengerichtlichen Streites ist.

    Diese Auffassung des erkennenden Senats über den regelmäßigen Beginn der Schutzfrist stimmt überein mit den Entscheidungen des 1. Senats vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 - und des 11. Senats vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 -.

    Die Entscheidung vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 - besagt ebenfalls, daß der Rentenversicherungsträger "von der Kenntnis von der Rechtskraft (Wirksamkeit) an" tätig zu werden hat, um den rentenversicherungsrechtlichen Folgen der Entscheidung nachzukommen.

  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81

    Schutzfrist des § 1587p BGB

    Auszug aus BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81
    Diese Auffassung des erkennenden Senats über den regelmäßigen Beginn der Schutzfrist stimmt überein mit den Entscheidungen des 1. Senats vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 - und des 11. Senats vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 -.

    Wenn auch in der Entscheidung vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 - gesagt wird, daß der Lauf der Schutzfrist mit der Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung beginnen müsse, so soll dabei, wie aus den Erwägungen über den dem Rentenversicherungsträger eingeräumten Schuldnerschutz hervorgeht, offenbar nicht auf irgendeinen formalen Akt der Geschäftsstelle des Gerichts abgehoben werden, sondern auf die dadurch bewirkte Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von dem Termin der Rechtskraft.

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88

    Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

    Deshalb ist, auch nach Anfechtung der Entscheidung des FamG über den Versorgungsausgleich mit der Beschwerde (§ 621e Abs. 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -), maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Schutzfrist die Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft des familiengerichtlichen Splitting-Beschlusses an den Rentenversicherungsträger, wobei allerdings dessen Kenntnis vom Eintritt der Rechtskraft der Folgesachenentscheidung das Kennenmüssen dieses Ereignisses gleichsteht (vgl. BSGE 54, 87, 90 f = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S. 3 f.; BSGE 54, 266, 267 ff. = SozR a.a.O. Nr. 2 S. 6 ff.; BSGE 57, 154, 156 f. = SozR a.a.O. Nr. 3 S. 10 ff.).

    Am Tage der Wirksamkeit des Splitting-Beschlusses haben sich unmittelbar das Versicherungskonto des Ausgleichsberechtigten erhöht und dasjenige des Ausgleichsverpflichteten entsprechend vermindert (BSGE 54, 266 f = SozR 7610 § 1587p Nr. 2 S. 5 f; BSGE 58, 59, 60 = SozR 2600 § 96a Nr. 1 S. 2).

    Zwar bedarf es noch der rentenversicherungsrechtlichen Umsetzung des Versorgungsausgleichs, weil erst damit der wirtschaftliche Zustand hergestellt wird, der für die geschiedenen Eheleute aufgrund der Entscheidung des FamG gelten soll (BSGE 54, 266, 268 = SozR 7610 § 1587p Nr. 2 S. 7).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96

    Begriff des Sonderbedarfs - Umzugskosten

    Denn auch dies hängt von der Höhe der laufenden Unterhaltsrente, die so zu bemessen ist, daß sie sämtliche voraussehbaren Bedürfnisse abdeckt und hinreichend Spielraum für eine vernünftige Planung voraussehbarer größerer Aufwendungen beläßt (vgl. BGH, FamRZ 1983, 669, 691; Staudinger/Kappe, BGB , 12. Aufl., Rn. 75), sowie von den sonstigen Einkünften des Berechtigten und dem Lebenszuschnitt der Beteiligten ab (vgl. BGH, FamRZ 1983, 29, 30 zu Umzugskosten).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 3 R 356/14

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft -

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das BSG mit der Entscheidung vom 22. April 2008 (B 5a R 72/07 R, FamRZ 2008, 1845), auf die sich das SG in seinem Urteil gestützt hat, seine bisherige Rechtsprechung, wonach dem Versorgungsausgleichsberechtigten Rentner die höhere Rente frühestens mit Ablauf des Monats zusteht, in dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam wird, bestätigt hat (vgl. zur älteren Rechtsprechung: BSG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 - BSGE 53, 78, vom 1. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 - BSGE 54, 266 und vom 29. Januar 1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • LSG Hessen, 20.01.1988 - L 13 An 1677/86

    Versorgungsausgleich; Leistungen; Gewährt; Bescheid; Auszahlung; Grenzwert;

    Diese Schutzfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Rentenversicherungsträger von der rechtskräftigen und wirksamen Übertragung Kenntnis erlangt, wobei das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht (BSG, Urteil vom 1. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 = SozR 7610 § 1587 p BGB m.w.N.).
  • LSG Hessen, 13.12.1988 - L 2 J 153/88
    Ebensowenig ist die Vorschrift des § 1587 p BGB vorliegend erheblich, die den Schutz des Rentenversicherungsträgers vor Doppelleistungen bezweckt, denn der geschiedene Ehemann der Klägerin hat keine Leistungen von der Beklagten bezogen (vgl. dazu BSG Urteile vom 7. September 1982, Az.: 1 RA 61/81, vom 1. März 1983, Az.: 4 RJ 75/81).
  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 8/77
    Danach konnte die Kasse anstelle der Krankenpflege Krankenhauspflege gewähren, die, wie bereits dargelegt, im gleichen Umfang zeitlich begrenzt war wie der Krankengeldanspruch (vgl BSGE 54, 266).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht